WIFO-Vortrag: Mietverträge richtig und krisensicher gestalten

13.11.2012

WIFO-Vorsitzende Petra Aicher dankt Mitglied Rechtsanwalt Franz Maushammer für seinen interessanten und kurzweiligen Vortrag mit dem Titel „Richtige Gestaltung eines Mietvertrags“.

(mk) Das Thema klingt eher trocken, der Vortrag war es nicht: Kurzweilig und interessant hat WIFO-Mitglied Franz Maushammer bei einem vom Wirtschaftsforum Freilassing (WIFO) organisierten Vortrag in der Lokwelt auf den gravierenden Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Mietrecht hingewiesen. Denn: „Wer einen Geschäftsraum an- oder vermieten möchte, kann nicht auf gesetzlichen Kündigungsschutz wie im Wohnrecht bauen“, erklärt der Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht, der zugleich Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins in Bad Reichenhall und Freilassing ist. Etliche Besucher bekamen Einblicke in das schwierige Thema und zeigten durch viele Zwischenfragen ihr Interesse.


Die besten Mietverträge seien die, die 20 Jahre in der Schublade lägen und nach der Unterschrift nicht wieder angeschaut werden würden, so Maushammer. Doch nicht immer laufe es so reibungslos. Denn wenn bei Abschluss eines Vertrags ungenau gearbeitet wurde, kann das gravierende Probleme mit sich bringen. Egal ob privat oder gewerblich: Auf jeden Fall sollte immer genau geprüft werden, wer Vermieter oder Mieter ist, wie viele Personen dahinter stecken und wer vertretungsberechtigt ist, rät der Experte. Es müsse klar sein, zwischen wem der Vertrag genau zustande gekommen sei.
Und weiter: Bei Wohnraummietverträgen schaut das Gesetz ganz genau hin. Denn anders als bei Gewerberäumen stehen sich hier keine Kaufleute gegenüber, die ohnehin viel mit Zahlen und Fakten zu tun haben oder sich mit rechtlichen Dingen auseinandersetzen.


Privatleute – etwa die ältere Dame von nebenan oder der unbedarfte Schulabgänger, der zum ersten Mal in die eigenen vier Wände ziehen will – müssten demnach vom Gesetz besser beschützt werden. Verträge im Wohnrecht können inzwischen fast nur noch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, befristete Verträge gibt es kaum noch. Der Vermieter kann nur bei konkreten Gründen kündigen, etwa wenn die Miete im Verzug ist oder der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Es gilt Mieterschutz.
„Das Gewerberaummietverhältnis ist schnittiger“, sagt Maushammer. Hier können beide Parteien jederzeit mit sechsmonatiger Frist zum Kalendervierteljahr das Geschäftsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Daher gebe es oft befristete Verträge, denn dann seien diese ordentlichen Kündigungen wieder ausgeschlossen. Problem für den Mieter: Wenn er einen 10-Jahres-Vertrag unterschreibt, seine Geschäfte aber schlecht laufen und er aufgeben muss, kann er nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. „Da sind die Gerichte hart. Der Gewerbetreibende darf sein Geschäftsrisiko nicht auf den Vermieter übertragen“, erklärt Maushammer.
Große Unterschiede gibt es auch bei den Betriebskosten. Bei Gewerberäumen darf der Eigentümer zum Beispiel auch Verwaltungs- oder Reparaturkosten bei seinem Mieter abrechnen. Wer seinen Laden in einem Einkaufszentrum öffnen möchte, sollte ebenfalls genau aufpassen. Da könnten auch Kosten für den Centermanager, für Weihnachts- oder Osterdeko, oder die Beteiligung an Mottoaktionen ordentlich ins Geld gehen.


Sinnvoll sei es zudem, vor Beginn des Mietverhältnisses Fotos von den Räumen zu machen. Das gilt sowohl bei Wohn- als auch auch bei Geschäftsräumen. Strittig sei nach wie vor das Thema Schönheitsreparaturen. „Ein rechtlicher Dauerbrenner seit 25 Jahren“, sagt der Experte. Und tatsächlich zeichnet sich noch immer keine Lösung ab, die dem Gesetz zu 100 Prozent standhalten kann. Grundsätzlich gelte: Die Räume müssten geräumt, sauber und frei von Schäden übergeben werden.


Wie aktuell das Thema ist, zeigt sich durch die vielen Zwischenfragen der Besucher – sei es zum Thema Tierhaltung, Kaution oder Mieterhöhung. Mehr als zwei Stunden Zeit nimmt sich Franz Maushammer und gibt Tipps. WIFO-Vorsitzende Petra Aicher dankte dem WIFO-Mitglied für seine interessanten Einblicke in das komplizierte Recht. Fürs kommende Jahr plant das Wirtschaftsforum bereits wieder einige interessante Fachvorträge für seine Mitglieder. Die nächste große WIFO-Veranstaltung ist der Adventszauber am 25. November mit verkaufsoffenem Sonntag in der Freilassinger Fußgängerzone.